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Zitierungen von § 2 Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 LeistungsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LeistungsV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 LeistungsV Vorschüsse
... die jährlichen Erstattungsbeträge nach § 2 leistet der Bund jeweils am Auszahlungstag der Rentenleistungen in das Inland monatliche ...
Zitat in folgenden Normen
2. AAÜG-Änderungsgesetz
G. v. 27.07.2001 BGBl. I S. 1939
Artikel 9 2. AAÜG-ÄndG Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten
... 307a Abs. 2 Satz 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ergeben." 2. § 2 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Erstattungsbetrag ist bei den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 28 GKV-WSG Änderung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
... § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 458 9. ZustAnpV Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung
... In § 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die ...
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