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Anlage 3 - Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)

Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Anlage 3 (zu § 5 Abs. 2) Abnahmeprotokoll und Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung



Abnahmeprotokoll Seite 1 (BGBl. I 2002 S. 4588)

Abnahmeprotokoll Seite 2 (BGBl. I 2002 S. 4589)



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In der Anlage 3 werden in der Kopfzeile die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt" ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 3 BinSch-SportbootVermV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 43 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 BinSch-SportbootVermV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BinSch-SportbootVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSch-SportbootVermV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BinSch-SportbootVermV Nachweis über die Fahrtauglichkeit (vom 04.06.2016)
... einer Antriebsleistung von weniger als 1 kW durch ein Abnahmeprotokoll mit dem Inhalt der Anlage 3 vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bescheinigt werden. Bei neuen Booten, die ...
Anlage 3 BinSch-SportbootVermV (zu § 5 Abs. 2) Abnahmeprotokoll und Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß § 5 Abs. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (vom 04.06.2016)
... Seite 2 (BGBl. I 2002 S. 4589)] - In der Anlage 3 werden in der Kopfzeile die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 43 WSVZuAnpV Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
... Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern" ersetzt. 5. In der Anlage 3 werden in der Kopfzeile die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsamt" durch die ...