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Anhang 1 - Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)
Artikel 1 V. v. 18.04.2000 BGBl. I S. 572; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Geltung ab 01.05.2000; FNA: 9501-53 Verkehrsordnung
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Anhang 1 (zu Anlage 6) Aufkleber/Tafel über Verkehrsvorschriften
Bezeichnung der Fahrrinne
Bezeichnung der Wasserstraße sowie von Hindernissen in oder an der Wasserstraße
Bezeichnung von gefährlichen Stellen und Hindernissen auf Seen und seenartigen Erweiterungen
Wichtige Verkehrszeichen
1. Verbot der Durchfahrt
2. Beschränkte Fahrverbote
3. Verhalten während der Fahrt
4. Verhalten beim Stilliegen
5. Schleusenein- und -ausfahrt
Wichtige Schallsignale
Merke: Fahrzeuge mit blauem Funkellicht haben immer Vorrang
Ausweichregeln
Es weichen aus - grundsätzlich nach Steuerbord -
- -
- Kleinfahrzeuge den anderen Fahrzeugen
- -
- Motorisierte Kleinfahrzeuge den nichtmotorisierten
- -
- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf - fast - entgegengesetztem Kollisionskurs:
Begegnung Backbord - Backbord - -
- Zwei motorisierte Kleinfahrzeuge auf kreuzendem Kollisionskurs:
das backbordseitige Kleinfahrzeug dem steuerbordseitigen
Text in der Fassung des § 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) V. v. 16. Dezember 2011 BGBl. 2012 I S. 2, 1666, 1717; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286 m.W.v. 1. Februar 2012
Frühere Fassungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2012 | § 38 Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrEV) vom 16.12.2011 BGBl. 2012 I S. 2 |
aktuell vorher | 28.04.2009 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 21.04.2009 BGBl. I S. 888 |
aktuell | vor 28.04.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anhang 1 BinSch-SportbootVermV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 1 BinSch-SportbootVermV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BinSch-SportbootVermV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
V. v. 21.04.2009 BGBl. I S. 888
Artikel 1 2. BinSch-SportbootVermVÄndV
... „Anlage 5 oder 6" durch die Angabe „Anlage 5" und b) in Anhang 1 und 2 jeweils die Angabe „(zu Anlage 7)" durch die Angabe „(zu Anlage 6)" ...
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