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Synopse aller Änderungen des Einführungsgesetz zum Aktiengesetz am 01.11.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. November 2024 durch Artikel 19 des BEG IV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGAktG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2024 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 19 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Erster Abschnitt Übergangsvorschriften
    § 1 Grundkapital
    § 2 Mindestnennbetrag des Grundkapitals
    § 3 Mindestnennbetrag der Aktien
    § 4 Verfahren der Umstellung auf den Euro
    § 5 Mehrstimmrechte. Höchststimmrechte
    § 6 Wechselseitig beteiligte Unternehmen
    § 7 Mitteilungspflicht von Beteiligungen
    § 8 Gegenstand des Unternehmens
    § 9 (weggefallen)
    § 10 Nebenverpflichtungen der Aktionäre
    § 11 Nachgründungsgeschäfte
    § 12 Aufsichtsrat
    § 13 Übergangsvorschrift zu § 175 und § 337 Abs. 2 und 3 des Aktiengesetzes
    § 14 Übergangsvorschrift zu § 171 Abs. 2, 3 und § 173 Abs. 1 des Aktiengesetzes
    § 15 Übergangsvorschrift zu § 161 des Aktiengesetzes
    § 16 Übergangsvorschrift zu § 123 Abs. 2, 3 und § 125 Abs. 2 des Aktiengesetzes
    § 17 Übergangsvorschrift zu § 243 Abs. 3 Nr. 2 und § 249 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes
    § 18 Übergangsvorschrift zu den §§ 37 und 39 des Aktiengesetzes
    § 19 Übergangsvorschrift zu § 76 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 des Aktiengesetzes
    § 20 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
    § 21 Heilung der Nichtigkeit von Jahresabschlüssen
    § 22 Unternehmensverträge
    § 23 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung
    § 24 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung
    § 25 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
    § 26 Kommanditgesellschaften auf Aktien
    § 26a Ergänzung fortgeführter Firmen
    § 26b Änderung der Satzung
    § 26c Übergangsfristen
    § 26d Übergangsregelung für Verschmelzungen
    § 26e Übergangsregelung zum Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
    § 26f Übergangsregelungen zum Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
    § 26g Übergangsregelungen zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 26h Übergangsvorschrift zur Aktienrechtsnovelle 2016
    § 26i Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
    § 26j Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
    § 26k Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
    § 26l Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
    § 26m Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie
    § 26n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften
    § 26o Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
    § 26p Übergangsvorschrift zum Zukunftsfinanzierungsgesetz
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 26q Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz
Zweiter Abschnitt Anwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform
    § 27 Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
    § 28 (weggefallen)
    § 28a Treuhandanstalt
Dritter Abschnitt Aufhebung und Änderung von Gesetzen
    §§ 29 bis 32 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)
    § 33 Gesetz über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung
    §§ 34 bis 44 (Änderung und Aufhebung von Vorschriften)
Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
    § 45 Geltung in Berlin
    § 46 Inkrafttreten
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 26q (neu)




§ 26q Übergangsvorschrift zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz


vorherige Änderung

 


§ 124 Absatz 2 und § 124a Satz 1 des Aktiengesetzes in der Fassung des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) sind erstmals auf Hauptversammlungen anzuwenden, die ab dem 1. Februar 2025 einberufen werden.