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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben
§ 2 - Betonbauteil- und Terrazzoherstellungs-Ausbildungsverordnung (BetTerAusbV)
V. v. 09.09.1985 BGBl. I S. 1905; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 13.07.2015 BGBl. I S. 1178
Geltung ab 01.08.1986; FNA: 806-21-1-122 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1986; FNA: 806-21-1-122 Berufliche Bildung
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§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Ausbildungsberuf Betonfertigteilbauer/Betonfertigteilbauerin wird staatlich anerkannt.
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Zitierungen von § 2 BetTerAusbV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BetTerAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetTerAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BetTerAusbV Anwendungsbereich
... nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2466/a34980.htm