§ 10a - Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

neugefasst durch B. v. 10.05.2007 BGBl. I S. 698; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 96-1 Luftverkehr
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§ 10a Zeugnis nach der Verordnung (EG) Nr. 216/2008


§ 10a hat 1 frühere Fassung und wird in 5 Vorschriften zitiert

1Für Flugplätze im Anwendungsbereich von Artikel 4 Absatz 3a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 entscheidet die zuständige Luftfahrtbehörde auf Antrag über die Erteilung eines Zeugnisses gemäß Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und über die Freistellung des Flugplatzes nach Artikel 4 Absatz 3b. 2Die §§ 6 bis 10 bleiben unberührt.


Text in der Fassung des Artikels 1 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes G. v. 28. Juni 2016 BGBl. I S. 1548 m.W.v. 3. Juli 2016

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Frühere Fassungen von § 10a LuftVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2016Artikel 1 Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
vom 28.06.2016 BGBl. I S. 1548

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 10a LuftVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a LuftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 LuftVG (vom 29.12.2023)
...  4b. die Erteilung des Zeugnisses und die Entscheidung über die Freistellung nach § 10a ; 5. die Erteilung der Erlaubnis für Vorbereitungsarbeiten zur Anlegung von ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV)
V. v. 14.02.1984 BGBl. I S. 346; zuletzt geändert durch Artikel 29 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage LuftKostV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.01.2025)
...  Zeugnis nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Verbindung mit § 10a LuftVG einschließ- lich der Genehmigung des Flugplatzhandbuchs  ... bis 1.000 EUR 4d. Freistellung eines Flugplatzes gemäß § 10a LuftVG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 3b der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 bis ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 15. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... die Erteilung des Zeugnisses und die Entscheidung über die Freistellung nach § 10a ;". b) Nummer 11 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 4 15. LuftVGÄndG Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
...  Zeugnis nach Artikel 8a der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 in Verbindung mit § 10a LuftVG einschließ- lich der Genehmigung des Flugplatzhandbuchs   ... EUR 4d. Freistellung eines Flugplatzes gemäß § 10a LuftVG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 3b der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 bis ...

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 6 VGenVBG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... (BGBl. 2023 I Nr. 272) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 10a werden die folgenden §§ 10b und 10c eingefügt: „§ 10b ...


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