§ 27
(1) 1Die Beförderung von Stoffen und Gegenständen, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, insbesondere Giftgase, Kernbrennstoffe und andere radioaktive Stoffe, mit Luftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann allgemein oder im Einzelfall erteilt werden; sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. 3Im übrigen bleiben die für die Beförderung von Giftgasen, Kernbrennstoffen oder anderen radioaktiven Stoffen geltenden Vorschriften unberührt.
(2) 1Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von Stoffen und Gegenständen nach Absatz 1 Satz 1 in Luftfahrzeugen bedarf der Erlaubnis. 2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Eine Erlaubnis in bezug auf Kernbrennstoffe darf nicht erteilt werden.
(3)
1Der Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftfahrtgerät zugelassen sind und Störungen der Bordelektronik verursachen können, ist in Luftfahrzeugen nicht zulässig.
2Ausnahmen können durch Rechtsverordnung nach
§ 32 Abs. 1 Nr. 7a zugelassen werden, wenn und soweit für den Betrieb von elektronischen Geräten ein besonderes Bedürfnis besteht und dies mit dem Schutz der Sicherheit des Luftverkehrs vereinbar ist; in der Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder der Luftfahrzeughalter allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen kann.
interne Verweise§ 30 LuftVG (vom 29.12.2023) ... Das Bundesministerium der Verteidigung erteilt die Erlaubnisse nach § 2 Abs. 7 und § 27 auch für andere militärische Luftfahrzeuge. In den Fällen der ...
§ 32 LuftVG (vom 29.12.2023) ... 7a. die Erlaubnis zum Betrieb von elektronischen Geräten in Luftfahrzeugen nach § 27 Abs. 3 Satz 2 , 8. die im Rahmen der Luftaufsicht erforderlichen Maßnahmen und deren ...
§ 58 LuftVG (vom 18.06.2021) ... Auflagen einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 6 oder 7, § 5 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1 oder 2 oder einer Genehmigung nach § 6 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 1, ...
§ 60 LuftVG ... 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet, 5. ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 ... sind, mit Luftfahrzeugen befördert, 6. ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung als gefährliche ... mit sich führt oder an sich trägt, 7. entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 elektronische Geräte betreibt, 8. (weggefallen) ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV)V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 266
Zitat in folgenden NormenElftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2432, 3127
Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 266
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
G. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 78; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
§ 11 LuftSiG Verbotene Gegenstände (vom 04.03.2017) ... mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erteilen. (3) § 27 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes bleibt ...
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
neugefasst durch B. v. 10.07.2008 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 28 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 78 LuftVZO Erlaubnis, Rücknahme und Widerruf (vom 01.01.2020) ... Die Erlaubnis nach § 27 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes für gefährliche Güter nach § 76 Nummer 1 bis 4 wird den Luftfahrtunternehmen ... Stoffe nach dem Atomgesetz bleibt hiervon unberührt. (2) Die Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes wird für gefährliche Güter nach § 76 Nr. 1 bis 4 vom Luftfahrt-Bundesamt im ...
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 28 StrlSchG Genehmigungsfreie Beförderung (vom 01.01.2022) ... See oder c) mit Luftfahrzeugen und der hierfür erforderlichen Erlaubnis nach § 27 des Luftverkehrsgesetzes . Satz 1 gilt nicht für die Beförderung von Großquellen im ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
G. v. 23.02.2017 BGBl. I S. 298
Artikel 1 1. LuftSiGÄndG Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ... Wörter „Gegenstände befinden, deren Beförderung gegen § 11 Abs. 1 oder § 27 des Luftverkehrsgesetzes verstößt" durch die Wörter „verbotene ... im Sinne des § 11 Absatz 1 Satz 2 oder Gegenstände, deren Beförderung gegen § 27 des Luftverkehrsgesetzes verstößt, befinden" ersetzt. d) Die ...
Verordnung zur Änderung luftrechtlicher Vorschriften über die Prüfung, die Zulassung und den Betrieb von Luftfahrtgerät, über das Luftfahrtpersonal und die Kosten der Luftfahrtverwaltung
V. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 293
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Zitate in aufgehobenen TitelnLuftfahrzeug-Elektronik-Betriebs-Verordnung (LuftEBV)
V. v. 01.03.1999 BGBl. I S. 239; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.06.2000 BGBl. I S. 986; aufgehoben durch § 5 V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 266
Eingangsformel LuftEBV ... Grund des § 27 Abs. 3 Satz 2 und des § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der ...
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
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