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Zitierungen von § 57 LuftVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 LuftVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 57a LuftVG Behördliche Schlichtung (vom 29.12.2023)
... Schlichtungsverfahren einer anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle nach § 57 teilnehmen, können Fluggäste die Schlichtungsstelle anrufen, die bei dem Bundesamt ...
§ 57b LuftVG Gemeinsame Vorschriften (vom 13.10.2023)
... Die Streitigkeiten nach den §§ 57 und 57a betreffen Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro aus einer Luftbeförderung, die ... nach Satz 1 von mehr als 5.000 Euro können Gegenstand der Schlichtung nach § 57 sein, wenn die Verfahrensordnung dies vorsieht. (2) Die Schlichtungsstellen ... die Verfahrensordnung dies vorsieht. (2) Die Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a können nicht angerufen werden, wenn 1. keine Zuständigkeit deutscher ... wirksam angemeldet ist, 4. der Anspruch bereits bei einer Schlichtungsstelle nach § 57 oder § 57a geltend gemacht worden ist, die zur Schlichtung des Anspruchs angerufen werden ... des Anspruchs 10 Euro nicht überschreitet. Die Schlichtung nach den §§ 57 und 57a wird unzulässig, wenn während des Schlichtungsverfahrens der Anspruch bei einem ...
§ 57c LuftVG Verordnungsermächtigungen (vom 29.12.2023)
... nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, weitere Anforderungen an die Schlichtungsstellen nach § 57 und das von den Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a zu gewährleistende ... an die Schlichtungsstellen nach § 57 und das von den Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a zu gewährleistende Schlichtungsverfahren. (2) Die Rechtsverordnung nach ... (2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann auch die Einzelheiten des Verfahrens nach § 57 Absatz 5 regeln. (3) Das Bundesministerium der Justiz kann im Einvernehmen mit dem ...
Zitat in folgenden Normen
Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV)
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254
§ 1 LuftSchlichtV Anerkennung (vom 01.04.2016)
... Privatrechtlich organisierte Einrichtungen können als Schlichtungsstellen nach § 57 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes anerkannt werden, wenn die Schlichtungsstellen, die ... und die Regelung der Entgelte folgenden Anforderungen entsprechen: 1. den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser ...
§ 8 LuftSchlichtV Verfahrensordnung (vom 01.04.2016)
... nach den folgenden Vorschriften näher bestimmt: 1. nach den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. nach den §§ 9 bis 16 Absatz 1 und 3 ...
§ 12 LuftSchlichtV Unzulässigkeit der Schlichtung
... Schlichtungsstelle wegen einer Streitigkeit angerufen, die der Schlichtung nach den §§ 57 bis 57b des Luftverkehrsgesetzes oder einer Schlichtung durch diese Schlichtungsstelle nicht ...
§ 17 LuftSchlichtV Nachweisverfahren
... Zum Nachweis der Voraussetzungen für ein Entgelt nach § 57 Absatz 5 des Luftverkehrsgesetzes erstellt die Schlichtungsstelle für den Zeitraum von zwei ... beim Bundesamt für Justiz die Feststellung beantragen, dass der Nachweis nach § 57 Absatz 5 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes erbracht ist. Die Übersicht nach Absatz 1 ... (3) Das Bundesamt für Justiz prüft, ob der Nachweis nach § 57 Absatz 5 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes erbracht ist, und fordert die Schlichtungsstelle ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
Artikel 21 VSBGEG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 57d Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz". 2. § 57 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Zustimmung des Bundesrates bedarf, weitere Anforderungen an die Schlichtungsstellen nach § 57 und das von den Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a zu gewährleistende ... die Schlichtungsstellen nach § 57 und das von den Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a zu gewährleistende Schlichtungsverfahren. (2) Die Rechtsverordnung nach ... (2) Die Rechtsverordnung nach Absatz 1 kann auch die Einzelheiten des Verfahrens nach § 57 Absatz 5 regeln. (3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ...
Artikel 22 VSBGEG Änderung der Luftverkehrsschlichtungsverordnung
... Privatrechtlich organisierte Einrichtungen können als Schlichtungsstellen nach § 57 Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes anerkannt werden, wenn die Schlichtungsstellen, die ... die Regelung der Entgelte folgenden Anforderungen entsprechen: 1. den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser ... nach den folgenden Vorschriften näher bestimmt: 1. nach den §§ 57 und 57b des Luftverkehrsgesetzes, 2. nach den §§ 9 bis 16 Absatz 1 und 3 ...
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1942
Artikel 11 VSBGuaÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 57 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 10 wird die Angabe „Nummer ...
Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 6 VGenVBG Änderung des Luftverkehrsgesetzes
... Absatz 3 Satz 3, § 31 Absatz 1 Satz 1, § 32 Absatz 1 Satz 1, § 32a Absatz 1 Satz 1, § 57 Absatz 1 Satz 1 , § 57a Absatz 4 Satz 1 sowie § 57c Absatz 1 und 3 die Wörter „dem ... Verbraucherschutz", j) in § 32 Absatz 1 Satz 4, § 32 Absatz 4b Satz 1, § 57 Absatz 1 Satz 1 , § 57a Absatz 4 Satz 1 sowie § 57c Absatz 1 und 3 die Wörter „dem ... Wörter „dem Bundesministerium des Innern und für Heimat", l) in § 57 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 Satz 2 sowie § 57c Absatz 1 und 3 die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz und ... jeweils durch die Wörter „Das Bundesministerium der Justiz", m) in § 57 Absatz 7 Satz 3 sowie § 57a Absatz 4 Satz 1 die Wörter „das Bundesministerium der Justiz und ... jeweils durch die Wörter „das Bundesministerium der Justiz" und n) in § 57 Absatz 5 Satz 3 die Wörter „dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" durch ...
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1545; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 1 LuftVSchlG Änderung des Luftverkehrsgesetzes (vom 01.08.2013)
... Abschnitt: Haftpflicht und Schlichtung". b) Die Angabe zu § 57 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „5. Unterabschnitt Schlichtung 57 - ... Angaben ersetzt: „5. Unterabschnitt Schlichtung 57 - 57c § 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung § 57a Behördliche Schlichtung ... „Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung". 3. § 57 wird durch folgenden 5. Unterabschnitt ersetzt: „5. Unterabschnitt ... 5. Unterabschnitt ersetzt: „5. Unterabschnitt Schlichtung § 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung (1) Das Bundesministerium der Justiz kann im ... einer anerkannten privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle nach § 57 teilnehmen, können Fluggäste die Schlichtungsstelle anrufen, die bei dem Bundesamt ... anerkannt ist. (2) Die Schlichtungsstelle muss die Anforderungen des § 57 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 5 erfüllen. (3) Ist die Geltendmachung des Anspruchs ... § 57b Gemeinsame Vorschriften (1) Die Streitigkeiten nach den §§ 57 und 57a betreffen Zahlungsansprüche bis zu 5.000 Euro aus einer Luftbeförderung, die ... nach Satz 1 von mehr als 5.000 Euro können Gegenstand der Schlichtung nach § 57 sein, wenn die Verfahrensordnung dies vorsieht. (2) Die Schlichtungsstellen nach den ... die Verfahrensordnung dies vorsieht. (2) Die Schlichtungsstellen nach den §§ 57 und 57a können nicht angerufen werden, wenn 1. keine Zuständigkeit deutscher ... anhängig war, 3. der Anspruch bereits bei einer Schlichtungsstelle nach § 57 oder § 57a geltend gemacht worden ist, die zur Schlichtung des Anspruchs angerufen werden ... des Anspruchs 10 Euro nicht überschreitet. Die Schlichtung nach den §§ 57 und 57a wird unzulässig, wenn während des Schlichtungsverfahrens der Anspruch bei einem ... Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten des Verfahrens in den Fällen des § 57 Absatz 5 und des § 57a Absatz 1. Die Rechtsverordnung kann auch weitere Anforderungen an die ... an die Schlichtungsstelle und an das von ihr zu gewährleistende Verfahren nach § 57 Absatz 2 regeln; durch Rechtsverordnung können auch die Beträge nach § 57b Absatz 1 ...
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