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Zitierungen von § 4 7. ViehFlGDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 7. ViehFlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. ViehFlGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 7. ViehFlGDV
... in die in Absatz 1 genannte Notierung erfolgen soll, so entfällt die in § 4 Abs. 3 vorgesehene Umrechnung des Schlachtgewichtspreises in den Lebendgewichtspreis. ... und das Verfahren der Preisfeststellung gelten im übrigen die Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 und des § 5 der Schlachtvieh-Handelsklassen- und Notierungsverordnung vom 2. Mai ...
§ 7 7. ViehFlGDV
... für Schlachtvieh die gesetzliche Handelsklasse für Fleisch anzugeben. § 4 Abs. 3 ist anzuwenden. Im übrigen gelten für den Schlußschein die nach § 10 ...
§ 10 7. ViehFlGDV
... und das Verfahren der Preisfeststellung gelten im übrigen die Vorschriften des § 4 Abs. 1 und 2 und des § 5 der Schlachtvieh-Handelsklassen- und Notierungsverordnung ...
§ 11 7. ViehFlGDV
... 8 des Vieh- und Fleischgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Abs. 4 Marktschlußscheine nicht oder nicht rechtzeitig ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2483/v35311.htm