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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2021 aufgehoben
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§ 1 - Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schafen und Ziegen (SchafZiegeZLpV k.a.Abk.)
V. v. 16.05.1991 BGBl. I S. 1126; aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 25.05.1991; FNA: 7824-5-1 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 25.05.1991; FNA: 7824-5-1 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 1
§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Zur Zuchtwertfeststellung bei einem Schaf oder einer Ziege werden mindestens
- 1.
- je nach der Zuchtrichtung
- a)
- die Zuchtwertteile Fleischleistung oder Milchleistung,
- b)
- bei einem Schaf auch die Zuchtwertteile Wollqualität oder Fellqualität und
- 2.
- der Zuchtwertteil Zuchtleistung
(2) Es umfassen mindestens
- 1.
- der Zuchtwertteil Fleischleistung die Leistungsmerkmale Gewichtszunahme und Bemuskelung,
- 2.
- der Zuchtwertteil Milchleistung die Leistungsmerkmale Fettmenge und Eiweißmenge,
- 3.
- der Zuchtwertteil Wollqualität die Leistungsmerkmale Ausgeglichenheit, Farbe und Feinheit,
- 4.
- der Zuchtwertteil Fellqualität die Leistungsmerkmale Farbe und Zeichnung,
- 5.
- der Zuchtwertteil Zuchtleistung bei
- a)
- Schafen die Leistungsmerkmale Anzahl der geborenen und Anzahl der bis zum Alter von 42 Tagen aufgezogenen Lämmer,
- b)
- Ziegen die Anzahl der lebend geborenen Lämmer, bezogen auf Zuchtjahr und Zuchttier.
(3) Nach Anlage 1 werden
- 1.
- die Leistungsmerkmale
- a)
- für den Zuchtwert Fleischleistung an männlichen Tieren,
- b)
- für die Zuchtwertteile Milchleistung und Zuchtleistung an weiblichen Tieren in Leistungsprüfungen ermittelt,
- 2.
- die Leistungsmerkmale für die Zuchtwertteile Wollqualität und Fellqualität an Schafböcken und weiblichen Schafen beurteilt sowie
- 3.
- die äußere Erscheinung und die Eignung zur Landschaftspflege beurteilt.
(4) Der Zuchtwert wird nach den Grundsätzen der Anlage 2 festgestellt. Werden dabei die Leistungsmerkmale in einem Index zusammengefaßt, so werden sie nach ihrer sich aus dem Zuchtprogramm ergebenden Bedeutung gewichtet.
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schafen und Ziegen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchafZiegeZLpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchafZiegeZLpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2489/a35401.htm