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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2021 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schafen und Ziegen (SchafZiegeZLpV k.a.Abk.)
V. v. 16.05.1991 BGBl. I S. 1126; aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 25.05.1991; FNA: 7824-5-1 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 25.05.1991; FNA: 7824-5-1 Tierzucht und Tierhaltung
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Anlage 2 (zu § 1 Abs. 4) Grundsätze für die Zuchtwertfeststellung
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
1 Die Zuchtwertteile Fleischleistung, Milchleistung und Zuchtleistung werden durch Leistungsvergleich innerhalb der Population festgestellt. Dabei werden verwandtschaftliche Beziehungen berücksichtigt und Leistungsunterschiede, die nicht genetisch bedingt sind, so weit wie möglich ausgeschaltet.
2 Für den Leistungsvergleich werden als Vergleichstiere verwendet:
4 Der Zuchtwert bezieht sich auf eine Zuchtverwendung des Tieres innerhalb der jeweiligen Zuchtrichtung. Er kann zusätzlich für die Kreuzung mit Tieren anderer Zuchtrichtungen festgestellt werden.
2 Für den Leistungsvergleich werden als Vergleichstiere verwendet:
- 2.1
- bei dem Zuchtwertteil Fleischleistung
- 2.1.1
- in der Stationsprüfung: mindestens 30 Zeitgefährten,
- 2.1.2
- in der Feldprüfung: mindestens 40 Tiere, die jeweils im selben oder vorangegangenen Prüfungsjahr geprüft worden sind, sowie
- 2.2
- bei dem Zuchtwertteil Milchleistung
alle Tiere, die frühestens ein Jahr zuvor die Prüfung abgeschlossen haben.
4 Der Zuchtwert bezieht sich auf eine Zuchtverwendung des Tieres innerhalb der jeweiligen Zuchtrichtung. Er kann zusätzlich für die Kreuzung mit Tieren anderer Zuchtrichtungen festgestellt werden.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schafen und Ziegen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 SchafZiegeZLpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchafZiegeZLpV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 SchafZiegeZLpV
... beurteilt. (4) Der Zuchtwert wird nach den Grundsätzen der Anlage 2 festgestellt. Werden dabei die Leistungsmerkmale in einem Index zusammengefaßt, so werden ...
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