Zitierungen von § 2 SeeSpbootV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SeeSpbootV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSpbootV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage 1 SchSV (zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard (vom 30.11.2024)
... mit einer Bruttoraumzahl unter 150 gilt: Auf große Sportboote im Sinne des § 2 Nr. 2 der See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457) ist Regel V/18 nur anzuwenden, soweit ihre Anwendung in ... der Europäischen Union vorgesehen ist. Für kleine Sportboote im Sinne des § 2 Nr. 3 der See-Sportbootverordnung gilt dies für die Anwendung der Regeln V/17, 18 und 19. 2. Anforderungen an die ... Navigationsausrüstung von Sportbooten Auf großen Sportbooten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 der See-Sportbootverordnung mit einer Bruttoraumzahl unter 150, die nicht gewerbsmäßig für Sport- oder ... unter 150, die nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 der See-Sportbootverordnung genutzt werden, ist für die mitgeführte Navigationsausrüstung nach den Nummern ...

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
V. v. 13.06.1977 BGBl. I S. 813; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.12.2021 BGBl. I S. 5188
§ 8b KVR-V Verwendung von Lichtern, Signalkörpern und Schallsignalanlagen
... Regeln erfüllt sind. Satz 1 gilt nicht für Sportboote im Sinne des § 2 Nr. 1 der See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457). (3) Für ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2006 BGBl. I S. 1417
Artikel 7 8. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... „Sportbooten" durch die Wörter „großen Sportbooten im Sinne des § 2 Nr. 2 der See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457)" ersetzt.  ...

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Auf großen Sportbooten im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 der See-Sportbootverordnung mit einer Bruttoraumzahl unter 150, die nicht gewerbsmäßig für Sport- oder ... unter 150, die nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 2 der See-Sportbootverordnung genutzt werden, ist für die mitgeführte Navigationsausrüstung nach den Nummern ...
Artikel 2 1. SchSichRÄndV Folgeänderungen
... Wort „Sportboote" durch das Wort „Wasserfahrzeuge" ersetzt. 3. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Artikel 3 19. SchSAV Änderung der See-Sportbootverordnung
... 2019 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Sportboote Wasserfahrzeuge mit oder ... Personen zuzüglich Fahrzeugführer und Besatzung zugelassen sind,". 2. § 2 Absatz 1 Nummer 6 wird wie folgt gefasst: „6. gewerbsmäßige Nutzung der ...

Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 10 BinSchRÄndV 2019 Änderung der See-Sportbootverordnung
... mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der Schiffssicherheitsverordnung" ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 7 wird wie folgt gefasst:  ...

Verordnung zur Änderung der See-Sportbootverordnung sowie der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 06.05.2010 BGBl. I S. 573
Artikel 1 SeeSpbootVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
... (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...


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