interne Verweise§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024) ... Wassermotorräder. (4) Diese Verordnung gilt, mit Ausnahme der §§ 14, 15 , 17 und 19, nicht für Wasserfahrzeuge, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer ...
§ 16 SeeSpbootV Ordnungswidrigkeiten (vom 02.04.2025) ... ohne Sicherheitszeugnis gewerbsmäßig nutzt oder f) ohne Fahrerlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ein Wasserfahrzeug führt, 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 ... 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 zuwiderhandelt, 6. entgegen § 15 Absatz 2 Satz 3 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder ... nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 7. entgegen § 15 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass ein Wasserfahrzeug die vorgeschriebene Besetzung hat. (2) ...
§ 17 SeeSpbootV Überwachung ... die Überwachung der §§ 3 bis 15 dieser Verordnung sind die Schifffahrtspolizeibehörden zuständig. Die Überwachung ...
Zitat in folgenden NormenBinnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Artikel 2 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung ... 1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu Anlage 4 die Angabe „( § 15 Abs. 2 )" durch die Angabe „(§ 15 Absatz 3)" ersetzt. 2. In § 15 ... wird in der Angabe zu Anlage 4 die Angabe „(§ 15 Abs. 2)" durch die Angabe „( § 15 Absatz 3 )" ersetzt. 2. In § 15 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Die ... 15 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 15 Absatz 3)" ersetzt. 2. In § 15 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Die Bescheinigung ist" durch die Angabe „Der Bootsführer ... Nach Nummer 5 werden die folgenden Nummern 6 und 7 eingefügt: „6. entgegen § 15 Absatz 2 Satz 3 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder ... mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 7. entgegen § 15 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass ein Wasserfahrzeug die vorgeschriebene Besetzung hat." ... Besetzung hat." 4. In der Überschrift der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 15 Absatz 2 )" durch die Angabe „(zu § 15 Absatz 3)" ... der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 15 Absatz 2)" durch die Angabe „(zu § 15 Absatz 3 )" ...
Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 2 1. SchSichRÄndV Folgeänderungen ... folgt gefasst: „Anlage 4 Besetzung bei gewerbsmäßiger Folgenutzung ( § 15 Abs. 2 )". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und ... durch das Wort „Folgenutzung" ersetzt. 5. Die §§ 14 und 15 werden wie folgt gefasst: „§ 14 Sicherheitszeugnis (1) Ein ... 10.3 in Kapitel 3 des Teil 6 der Anlage 1a der Schiffssicherheitsverordnung nicht. § 15 Fahrerlaubnis (1) Wer ein Wasserfahrzeug im Sinne des § 14 Absatz 2 führt, ...
Verordnung zur Änderung der See-Sportbootverordnung sowie der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 06.05.2010 BGBl. I S. 573
Artikel 1 SeeSpbootVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung ... befindet und die Benutzer vor Fahrtantritt darauf hingewiesen werden,". 3. § 15 Absatz 1 wird durch folgende Absätze ersetzt: „(1) Wer ein Sportboot zum ... dem Buchstaben f wird folgender Buchstabe g eingefügt: „g) entgegen § 15 Absatz 1a Satz 3 die dort genannte Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht ... h. 5. Die Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 15 Absatz 2) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten ...
WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Zitate in aufgehobenen TitelnKostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
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