Zitierungen von § 15 SeeSpbootV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 SeeSpbootV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSpbootV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024)
... Wassermotorräder. (4) Diese Verordnung gilt, mit Ausnahme der §§ 14, 15 , 17 und 19, nicht für Wasserfahrzeuge, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer ...
§ 16 SeeSpbootV Ordnungswidrigkeiten (vom 02.04.2025)
... ohne Sicherheitszeugnis gewerbsmäßig nutzt oder f) ohne Fahrerlaubnis nach § 15 Abs. 1 Satz 1 ein Wasserfahrzeug führt, 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 ... 5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 zuwiderhandelt, 6. entgegen § 15 Absatz 2 Satz 3 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder ... nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 7. entgegen § 15 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass ein Wasserfahrzeug die vorgeschriebene Besetzung hat. (2) ...
§ 17 SeeSpbootV Überwachung
... die Überwachung der §§ 3 bis 15 dieser Verordnung sind die Schifffahrtspolizeibehörden zuständig. Die Überwachung ...
§ 19 SeeSpbootV Gewerbsmäßige Folgenutzung im Ausland (vom 30.11.2024)
... Zweck der gewerbsmäßigen Nutzung führen, bedürfen einer Fahrerlaubnis nach § 15 sowie eines Funkbetriebszeugnisses. Funkbetriebszeugnisse nach Satz 1 sind mindestens das ...
Anlage 4 SeeSpbootV (zu § 15 Absatz 3) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Wasserfahrzeugen (vom 02.04.2025)
 
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Zitat in folgenden Normen

Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 23.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 253
§ 11 BinSchPersV Befähigungszeugnisse für Besatzungsmitglieder auf Führungsebene (vom 14.04.2023)
... eines Kleinschifferzeugnisses ist auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 die Einhaltung des § 15 der See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. März ...

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 02.04.2025)
... oder Geboten sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 2 SeeSpbootV 297 - 595 23 Beendigung der Gültigkeit eines  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Artikel 1 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung
... Geboten sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 2 SeeSpbootV 297 - 595". c) Abschnitt 4 wird wie folgt ...
Artikel 2 3. BMDV-WS-BesGebVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
...  1. In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu Anlage 4 die Angabe „( § 15 Abs. 2 )" durch die Angabe „(§ 15 Absatz 3)" ersetzt. 2. In § 15 ... wird in der Angabe zu Anlage 4 die Angabe „(§ 15 Abs. 2)" durch die Angabe „( § 15 Absatz 3 )" ersetzt. 2. In § 15 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Die ... 15 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 15 Absatz 3)" ersetzt. 2. In § 15 Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „Die Bescheinigung ist" durch die Angabe „Der Bootsführer ... Nach Nummer 5 werden die folgenden Nummern 6 und 7 eingefügt: „6. entgegen § 15 Absatz 2 Satz 3 eine Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder ... mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder 7. entgegen § 15 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass ein Wasserfahrzeug die vorgeschriebene Besetzung hat."  ... Besetzung hat." 4. In der Überschrift der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 15 Absatz 2 )" durch die Angabe „(zu § 15 Absatz 3)" ... der Anlage 4 wird die Angabe „(zu § 15 Absatz 2)" durch die Angabe „(zu § 15 Absatz 3 )" ...

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 3 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
... eines Kleinschifferzeugnisses ist auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 die Einhaltung des § 15 der See-Sportbootverordnung vom 29. August 2002 (BGBl. I S. 3457), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. März ...

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 2 1. SchSichRÄndV Folgeänderungen
... folgt gefasst: „Anlage 4 Besetzung bei gewerbsmäßiger Folgenutzung ( § 15 Abs. 2 )". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 1 und ... durch das Wort „Folgenutzung" ersetzt. 5. Die §§ 14 und 15 werden wie folgt gefasst: „§ 14 Sicherheitszeugnis (1) Ein ... 10.3 in Kapitel 3 des Teil 6 der Anlage 1a der Schiffssicherheitsverordnung nicht. § 15 Fahrerlaubnis (1) Wer ein Wasserfahrzeug im Sinne des § 14 Absatz 2 führt, ...

Verordnung zur Änderung der See-Sportbootverordnung sowie der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 06.05.2010 BGBl. I S. 573
Artikel 1 SeeSpbootVuaÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
... befindet und die Benutzer vor Fahrtantritt darauf hingewiesen werden,". 3. § 15 Absatz 1 wird durch folgende Absätze ersetzt: „(1) Wer ein Sportboot zum ... dem Buchstaben f wird folgender Buchstabe g eingefügt: „g) entgegen § 15 Absatz 1a Satz 3 die dort genannte Bescheinigung nicht mitführt oder nicht oder nicht ... h. 5. Die Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 15 Absatz 2) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten  ...
Artikel 2 SeeSpbootVuaÄndV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
... sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 1a der See-Sportbootverord- nung 26 bis 48 ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 64 WSVZuAnpV Änderung der See-Sportbootverordnung
... „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt. 3. In § 15 Absatz 1a Satz 1 werden die Wörter „können die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen ...

Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1016, 4043
Artikel 6 2. SpBootRÄndV Änderung der See-Sportbootverordnung
... vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016)" ersetzt. 2. § 15 Absatz 1a wird wie folgt geändert: Die Wörter „Sportbootführerschein-See im ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt (WSVSeeKostV)
V. v. 22.09.2004 BGBl. I S. 2363, 2804; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 130 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WSVSeeKostV (zu § 1 Abs 1) Gebührenverzeichnis (vom 08.03.2016)
... sowie Zulassung von Ausnahmen jeweils im Einzelfall § 13 oder § 15 Absatz 1a der See-Sportbootverordnung 26 bis 48 ...


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