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Zitierungen von § 19 SeeSpbootV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 SeeSpbootV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeSpbootV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024)
...  (4) Diese Verordnung gilt, mit Ausnahme der §§ 14, 15, 17 und 19 , nicht für Wasserfahrzeuge, die mit Gestellung eines Bootsführers oder einer Besatzung ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 27 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.01.2025)
... 9 Absatz 3 SchSV i. V. m. § 6 Absatz 1 Nummer 4 SchSV §§ 14, 19 Absatz 1 SeeSpbootV 158 0410 Erteilung des Sicherheitszeugnisses ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 2 1. SchSichRÄndV Folgeänderungen
... 4 Gewerbsmäßige Folgenutzung im Inland". b) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 Gewerbsmäßige Folgenutzung im ... Inland". b) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst: „ § 19 Gewerbsmäßige Folgenutzung im Ausland". c) Die Angabe zu Anlage 4 wird ... das Wort „Sportboot" durch das Wort „Wasserfahrzeug" ersetzt. 7. § 19 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
 
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