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§ 1 - Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
G. v. 02.08.2000 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 2172-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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Geltung ab 01.01.2000; FNA: 2172-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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§ 1 Anspruch auf Hilfe
§ 1 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Frauen, die in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet infolge einer in den Jahren 1978 und 1979 durchgeführten Anti-D-Immunprophylaxe mit den Chargen des Bezirksinstituts für Blutspende- und Transfusionswesen des Bezirkes Halle Nrn. 080578, 090578, 100678, 110678, 120778, 130778, 140778, 150878, 160978, 171078, 181078, 191078, 201178, 211178 und 221278 mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, sowie Kontaktpersonen, die von ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert wurden, erhalten aus humanitären und sozialen Gründen Krankenbehandlung und eine finanzielle Hilfe. Eine finanzielle Hilfe erhalten auch die Hinterbliebenen eines nach Satz 1 Berechtigten.
(2) Kontaktpersonen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind
- 1.
- die seit der Immunprophylaxe von den in Satz 1 genannten Frauen geborenen Kinder,
- 2.
- Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie sonstige Kinder, Ehegatten und Lebenspartner, die mit den in Satz 1 genannten Frauen nicht nur vorübergehend in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder leben.
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Zitierungen von § 1 AntiDHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AntiDHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AntiDHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AntiDHG Krankenbehandlung (vom 01.01.2024)
... nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erhalten für die durch die Hepatitis-C-Virus-Infektion verursachten gesundheitlichen Folgen ...
§ 3 AntiDHG Finanzielle Hilfe (vom 01.01.2024)
... Berechtigte nach § 1 Abs. 1 Satz 1 erhalten als finanzielle Hilfe eine monatliche Rente und eine Einmalzahlung. (2) Die ...
§ 4 AntiDHG Hilfe für Hinterbliebene (vom 21.12.2007)
... Stirbt ein nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Berechtigter an den Folgen einer im Zeitpunkt des Todes bestandskräftig ...
§ 7 AntiDHG Beginn, Änderung und Zahlung der Hilfe (vom 01.01.2024)
... nach dem Bundes-Seuchengesetz vorliegt oder beantragt ist, die auf einem Tatbestand des § 1 ...
§ 7a AntiDHG Bestandsschutz (vom 01.01.2020)
... Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 erhalten die monatliche Rente nach § 3 Absatz 2 weiterhin in der für den letzten bei ... eine niedrigere oder keine Rente zu leisten wäre. (2) Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 erhalten die monatliche Rente nach § 3 Absatz 2 auf Antrag in der Höhe, die für den ...
§ 13 AntiDHG Besitzstände (vom 01.01.2024)
... festgestellte Ansprüche erlöschen, soweit sie auf einem Tatbestand des § 1 dieses Gesetzes beruhen. Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geleisteten Zahlungen ... geleisteten Zahlungen nach dem Bundes-Seuchengesetz werden, soweit sie auf einem Tatbestand des § 1 beruhen, jedoch so lange weiter gewährt, bis über Ansprüche nach § 3 Abs. 2 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
Artikel 2d ATA-OTA-GEG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... 7a eingefügt: „§ 7a Bestandsschutz (1) Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 erhalten die monatliche Rente nach § 3 Absatz 2 weiterhin in der für den letzten bei ... eine niedrigere oder keine Rente zu leisten wäre. (2) Berechtigte nach § 1 Absatz 1 Satz 1 erhalten die monatliche Rente nach § 3 Absatz 2 auf Antrag in der Höhe, die für den ...
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