Tools:
Update via:
§ 8 - Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)
G. v. 02.08.2000 BGBl. I S. 1270; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 2172-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
| |
Geltung ab 01.01.2000; FNA: 2172-5 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
| |
§ 8 Anpassung
(1) Die Hilfen nach § 3 Abs. 2 und § 4 ändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz und jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Dabei sind die sich ergebenden Beträge bis 0,49 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben auf volle Euro zu runden. Die Änderungsbeträge werden durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2904 m.W.v. 21. Dezember 2007
Anzeige
Frühere Fassungen von § 8 AntiDHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.12.2007 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904 |
aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 80 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
aktuell | vor 08.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 AntiDHG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AntiDHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AntiDHG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7a AntiDHG Bestandsschutz (vom 01.01.2020)
... ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (3) Anpassungen nach § 8 bleiben von den Absätzen 1 und 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
Artikel 2d ATA-OTA-GEG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (3) Anpassungen nach § 8 bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt." 3. In § 10 Absatz 3 ...
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 3 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... Deutsche Mark" durch die Angabe 544 Euro" ersetzt. 3. In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter Deutsche Mark" jeweils durch das Wort ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 80 9. ZustAnpV Anti-D-Hilfegesetz
... durch die Wörter Arbeit und Soziales" ersetzt. 2. In § 8 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter und Soziale Sicherung" gestrichen. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2527/a36293.htm