§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Wirkung mit tritt Verordnung vom 1. Februar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden vom 3. Januar 1977 (BGBl. I S. 52) außer Kraft.
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