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IV. - Allgemeine Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes (BKZustÜbAO k.a.Abk.)

E. v. 06.10.1980 BGBl. I S. 1954; aufgehoben durch A. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 387
Geltung ab 19.10.1980; FNA: 2030-14-48 Beamte
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IV. Schlußvorschriften



1.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

2.
Für Widersprüche und Klagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind, bleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.