Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BVLHomAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVLHomAMKostV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... Für die Erhebung von Auslagen gilt § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes; § 5 Absatz 1 dieser Verordnung findet entsprechende Anwendung. (2) Auslagen für die ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2565/v36726.htm