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Zitierung
Änderungsalarm
Zitierungen von
§ 6 Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 BVLHomAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BVLHomAMKostV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 9 BVLHomAMKostV
(vom 15.08.2013)
... 1 gilt entsprechend für die Fälle des § 2 Abs. 2 sowie der §§ 3, 4 und
6
, sofern vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung ein Antrag auf eine neue Registrierung, eine ...
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