Tools:
Update via:
Zitierungen von § 1 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BauWiAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BauWiAusbV Zwischenprüfung
... Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres ... Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste und zweite Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a sowie Abs. 2 Nr. 1, so soll die Zwischenprüfung am Ende des zweiten ...
§ 10 BauWiAusbV Abschlussprüfung
... gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in einem der aufbauenden Berufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 als Zwischenprüfung nach § 42 des ...
§ 15 BauWiAusbV Zwischenprüfung
... das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres ... Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste und zweite Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ...
§ 16 BauWiAusbV Abschlußprüfung
... gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in einem der aufbauenden Berufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 als Zwischenprüfung nach § 42 des ...
§ 21 BauWiAusbV Zwischenprüfung
... das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres ... Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste und zweite Stufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c und Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 3, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ...
§ 22 BauWiAusbV Abschlußprüfung
... gilt bei Fortsetzung der Berufsausbildung in einem der aufbauenden Berufe nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 oder Abs. 2 Nr. 3 als Zwischenprüfung nach § 42 des ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2589/v36910.htm