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Zitierungen von § 137 FGO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 FGO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FGO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 138 FGO
... beantragte Verwaltungsakt erlassen wird, sind die Kosten der Behörde aufzuerlegen. § 137 gilt sinngemäß. (3) Der Rechtsstreit ist auch in der Hauptsache erledigt, ...
Zitat in folgenden Normen
Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 236 AO Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
... Betrag wird nicht verzinst, soweit dem Beteiligten die Kosten des Rechtsbehelfs nach § 137 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung auferlegt worden sind. (4) Zinsen nach § 233a, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2593/v37196.htm