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Zitierungen von § 73 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 421d SGB III Vorübergehende Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld (vom 01.01.2024)
... in Höhe von 100 Euro. Satz 1 findet keine Anwendung auf Leistungsberechtigte nach § 73 des Zweiten Buches . Der Bund trägt die Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 1 SofZuG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 72 bis 74 wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag § 73 ... §§ 72 bis 74 wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 § 74 Ansprüche von ... und Ausländern mit einer Fiktionsbescheinigung". 2. Die §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§ 72 Sofortzuschlag (1) Kinder, ... (3) § 42 Absatz 4 gilt auch für den Anspruch auf den Sofortzuschlag. § 73 Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 Leistungsberechtigte, die für den ...
Artikel 1a SofZuG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... in Höhe von 100 Euro. Satz 1 findet keine Anwendung auf Leistungsberechtigte nach § 73 des Zweiten Buches . Der Bund trägt die Aufwendungen einschließlich der Verwaltungskosten für die ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 67 bis 70 (weggefallen)". o) Die Angaben zu den §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 und 73 (weggefallen)".  ... zu den §§ 72 und 73 werden wie folgt gefasst: „§§ 72 und 73 (weggefallen)". p) Die Angabe zu § 75 wird wie folgt gefasst:  ... Aufwendungen berücksichtigt werden." 51. Die §§ 67 bis 70, 72 und 73 sowie 75 werden aufgehoben. 52. § 76 wird wie folgt geändert: a) ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 2 TeilhStG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... b) In Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 wird die Angabe „§ 53" durch die Angabe „ § 73 " ersetzt. c) Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) ...