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§ 10 - Rechtsträger-Abwicklungsgesetz (RTrAbwG k.a.Abk.)

G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1065; zuletzt geändert durch Artikel 215 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 01.11.1965; FNA: 653-4 Schuldenablösung
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§ 10 Den Wohnsitzvoraussetzungen nicht unterliegende Ansprüche



Den Beschränkungen des § 9 unterliegt nicht die Geltendmachung von

1.
Ansprüchen, die begründet worden sind oder begründet werden

a)
durch die Abwickler (§ 3) oder

b)
durch vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur Verwaltung oder Abwicklung bestellte Personen;

2.
Ansprüchen aus im Grundbuch eingetragenen Rechten an

a)
Grundstücken oder

b)
grundstücksgleichen Rechten,

die im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegen sind; das gleiche gilt für Ansprüche aus im Schiffsregister oder im Schiffsbauregister im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingetragenen Rechten an Schiffen;

3.
Ansprüchen, soweit zu ihrer Sicherung ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes belegenes

a)
Grundstück oder

b)
grundstücksgleiches Recht

belastet ist; das gleiche gilt für Ansprüche, soweit zu ihrer Sicherung ein im Schiffsregister oder im Schiffsbauregister im Geltungsbereich dieses Gesetzes eingetragenes Schiff belastet ist;

4.
Ansprüchen aus dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.



 

Zitierungen von § 10 Rechtsträger-Abwicklungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 RTrAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RTrAbwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 RTrAbwG Ausgeschlossene Ansprüche (vom 27.06.2020)
... 1945 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes; dies gilt nicht für Zinsen, die für die in § 10 Nr. 2 und 3 bezeichneten Ansprüche zu entrichten sind sowie für Zinsleistungen auf die ...
§ 12 RTrAbwG Anmeldung, Anmeldefrist
... oder seiner Bestellung schriftlich bestätigt; 2. bei den in § 10 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 bezeichneten Ansprüchen sowie bei den in § 10 Nr. 2 ... den in § 10 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 3 bezeichneten Ansprüchen sowie bei den in § 10 Nr. 2 bezeichneten Ansprüchen, soweit sie aus den dort bezeichneten öffentlichen ...
§ 25 RTrAbwG Auflösung und Abwicklung
... die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend. Nicht anzuwenden sind jedoch die §§ 9 bis 11 und für die Hauptstelle für Zuckerwirtschaft bzw. Geschäftsstelle ...