... (3) Der Abwickler hat für den Zeitpunkt des Ablaufs der Anmeldefrist (§ 12 Abs. 1) eine weitere Vermögensübersicht anzufertigen und erfüllt sodann ganz oder, ...
... rechtzeitig angemeldet worden sind, erlöschen mit dem Ablauf der Anmeldefrist des § 12 Abs. 1. Soweit die Erfüllung von Ansprüchen nach diesem Gesetz nicht vorgesehen ist, ...