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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 1 - Zehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (10. SchwHGBeihV k.a.Abk.)
V. v. 23.08.2005 BGBl. I S. 2537; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.07.2006 BGBl. I S. 1730
Geltung ab 01.07.2005; FNA: 404-26-10 Nebengesetze zum Familienrecht
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Geltung ab 01.07.2005; FNA: 404-26-10 Nebengesetze zum Familienrecht
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§ 1
Für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet wird die Höhe der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen zum 1. Juli 2005 neu festgesetzt:
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