Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Neunte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach §
7 Abs. 1 des
Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen vom 10. August 2004 (BGBl. I S. 2168) außer Kraft.