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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2016 aufgehoben
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§ 46 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 46 Landesrechtliche Bestimmungen
§ 46 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Länder können zur Durchführung der Überwachung weitere Vorschriften erlassen.
Zitierungen von § 46 Vorläufiges Tabakgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 46 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LMBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 46b LMBG Unmittelbar geltendes Gemeinschaftsrecht oder Unionsrecht (vom 15.12.2010)
... §§ 40 bis 46a finden auch Anwendung auf die Überwachung von Erzeugnissen im Sinne dieses Gesetzes, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2637/a37834.htm