Tools:
Update via:
Änderung Anlage 1 Textilkennzeichnungsgesetz vom 23.11.2006
Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Textilkennzeichnungsgesetz, alle Änderungen durch Artikel 1 3. TextilKennzGAnlÄndV am 23. November 2006 und Änderungshistorie des TextilKennzGHervorhebungen: alter Text, neuer Text
Verpasst?
Anlage 1 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.11.2006 geltenden Fassung | Anlage 1 n.F. (neue Fassung) in der am 23.11.2006 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 14.11.2006 BGBl. I S. 2642 |
---|---|
(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 Bezeichnung der Textilfasern | |
1. 'Wolle' für Fasern vom Fell des Schafes (Ovis aries). Die Bezeichnung 'Wolle' darf auch zur Benennung eines Gemischs aus Fasern von der Schafschur und aus Haaren der unter Nummer 2 aufgeführten Tiere verwendet werden 2. 'Alpaka', 'Lama', 'Kamel', 'Kaschmir', 'Mohair', 'Angora(-Kanin)', 'Vikunja', 'Yak', 'Guanako', 'Kaschgora', 'Biber', 'Fischotter' mit oder ohne zusätzliche Bezeichnung 'Wolle' oder 'Haar' für Haare nachstehender Tiere: Alpaka, Lama, Kamel, Kaschmirziege, Angoraziege, Angorakaninchen, Vikunja, Yak, Guanako, Kaschgoraziege (Kreuzung zwischen Kaschmirziege und Angoraziege), Biber, Fischotter 3. 'Haar' mit oder ohne Angabe der Tiergattung (z.B. 'Rinderhaar', 'Hausziegenhaar', 'Roßhaar') für Haare von verschiedenen Tieren, soweit diese nicht unter den Nummern 1 und 2 genannt sind 4. 'Seide' für Fasern, die ausschließlich aus Kokons seidenspinnender Insekten gewonnen werden 5. 'Baumwolle' für Fasern aus den Samen der Baumwollpflanze (Gossypium) 6. 'Kapok' für Fasern aus dem Fruchtinneren des Kapok (Ceiba pentandra) 7. 'Flachs' oder 'Leinen' für Bastfasern aus den Stengeln des Flachses (Linum usitatissimum) 8. 'Hanf' für Bastfasern aus den Stengeln des Hanfes (Cannabis sativa) 9. 'Jute' für Bastfasern aus den Stengeln des Corchorus olitorius und Corchorus capsularis sowie Fasern aus Hibiscus-cannabinus, Hibiscus sabdariffa, Abutilon avicenniae, Urena lobata, Urena sinuata 10. 'Manila' für Fasern aus den Blattscheiden der Musa textilis 11. 'Alfa' für Fasern aus den Blättern der Stipa tenacis-sima 12. 'Kokos' für Fasern aus der Frucht der Cocos nucifera 13. 'Ginster' für Bastfasern aus den Stengeln des Cytisus scoparius oder des Spartium junceum 14. 'Ramie' für Fasern aus dem Bast der Boehmeria nivea und der Boehmeria tenacissima 15. 'Sisal' für Fasern aus den Blättern der Agave sisalana 16. 'Sunn' für Fasern aus dem Bast der Crotalaria juncea 17. 'Henequen' für Fasern aus dem Bast der Agave Fourcroydes 18. 'Maguey' für Fasern aus dem Bast der Agave Cantala 19. 'Acetat' für Fasern aus Zellulose-Acetat mit weniger als 92 vom Hundert jedoch mindestens 74 vom Hundert acetylierter Hydroxylgruppen 20. 'Alginat' für Fasern aus den Metallsalzen der Alginsäure 21. 'Cupro' für regenerierte Zellulosefasern nach dem Kupfer-Ammoniak-Verfahren 22. 'Modal' für nach einem geänderten Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern mit hoher Reißkraft und hohem Modul in feuchtem Zustand. Die Reißkraft (Bc) in aufgemachtem Zustand und die Kraft (Bµ), die erforderlich ist, um in feuchtem Zustand eine Dehnung von 5 vom Hundert zu erzielen, sind folgende: Bc (Zentinewton) ≥ 1,3 Wurzel aus T + 2 T Bµ (Zentinewton) ≥ 0,5 Wurzel aus T wobei T die mittlere längenbezogene Masse in Dezitex ist 23. 'Regenerierte Proteinfaser' für Fasern aus regeneriertem und durch chemische Agenzien stabilisiertem Eiweiß 24. 'Triacetat' für aus Zellulose-Acetat hergestellte Fasern, bei denen mindestens 92 vom Hundert der Hydroxylgruppen acetyliert sind 25. 'Viskose' für bei Endlosfasern und Spinnfasern nach dem Viskoseverfahren hergestellte regenerierte Zellulosefasern 26. 'Polyacryl' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mindestens 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird 27. 'Polychlorid' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 Gewichtsprozent chloriertem Olefin (z.B. Vinylchlorid, Vinylidenchlorid) aufgebaut wird 28. 'Fluorfaser' für Fasern aus linearen Makromolekülen, die aus aliphatischen Fluor-Kohlenstoff-Monomeren gewonnen werden 29. 'Modacryl' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus mehr als 50 und weniger als 85 Gewichtsprozent Acrylnitril aufgebaut wird 30. 'Polyamid' oder 'Nylon' für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, dern Kette sich wiederholende Amidbindungen aufweist, von denen mindestens 85 vom Hundert an lineare aliphatische oder zykloaliphatische Einheiten gebunden sind 31. 'Aramid' für Fasern aus linearen synthetischen Makromolekülen mit aromatischen Gruppen, deren Kette aus Amid- oder Imid-bindungen besteht, von denen mindestens 85 vom Hundert direkt an zwei aromatische Kerne gebunden sind und deren Imidbindungen, wenn vorhanden, die Anzahl der Amidbindungen nicht übersteigen dürfen 32. 'Polyimid' für Fasern aus synthetischen linearen Makromolekülen, deren Kette sich wiederholende Imideinheiten aufweist 33. 'Lyocell' für durch Auflösungs- und Spinnverfahren in organischem Lösungsmittel *) hergestellte regenerierte Zellulosefasern ohne Bildung von Derivaten 33a. 'Polylactid' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Masseprozent aus Milchsäureestereinheiten besteht, die aus natürlich vorkommenden Zuckern gewonnen werden, und deren Schmelzpunkt bei mindestens 135 Grad C liegt 34. 'Polyester' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette zu mindestens 85 Gewichtsprozent aus dem Ester eines Diols mit Terephtalsäure besteht 35. 'Polyäthylen' für Fasern aus gesättigten linearen Makromolekülen nicht substituierter aliphatischer Kohlenwasserstoffe 36. 'Polypropylen' für Fasern aus linearen gesättigten aliphatischen Kohlenwasserstoffen, in denen jeder zweite Kohlenstoff eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung trägt, ohne weitere Substitution 37. 'Polyharnstoff' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Harnstoffgruppe (NH-CO-NH) aufweist 38. 'Polyurethan' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette eine Wiederkehr der funktionellen Urethangruppen aufweist 39. 'Vinylal' für Fasern aus linearen Makromolekülen, deren Kette aus Polyvinylalkohol mit variablem Acetalisierungsgrad aufgebaut wird 40. 'Trivinyl' für Fasern aus drei verschiedenen Vinylmonomeren, die sich aus Acrylnitril, aus einem chlorierten Vinylmonomer und aus einem dritten Vinylmonomer zusammensetzen, von denen keines 50 vom Hundert der Gewichtsanteile ausweist 41. 'Elastodien' für elastische Fasern, die aus natürlichem oder synthetischem Polyisopren bestehen, entweder aus einem oder mehreren polymerisierten Dienen, mit oder ohne einem oder mehreren Vinylmonomeren, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren 42. 'Elasthan' für elastische Fasern, die aus mindestens 85 Gewichtsprozent von segmentiertem Polyurethan bestehen, und die, unter Einwirkung einer Zugkraft um die dreifache ursprüngliche Länge gedehnt, nach Entlastung sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehren 43. 'Glasfaser' für Fasern aus Glas 44. 'Metall' ('metallisch', 'metallisiert'), 'Asbest', 'Papier' mit oder ohne Zusatz 'Faser' oder ohne Zusatz 'Faser' oder 'Garn' als Beispiel für Fasern aus verschiedenen und neuartigen Stoffen, die vorstehend nicht aufgeführt sind. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) 45. 'Elastomultiester' für Fasern, die durch die Interaktion von zwei oder mehr chemisch verschiedenen linearen Makromolekülen in zwei oder mehr verschiedenen Phasen entstehen (von denen keine 85 % Gewichtsprozent übersteigt), die als wichtigste funktionale Einheit Estergruppen enthält (zu mindestens 85 %) und die nach geeigneter Behandlung nach einer Dehnung um die anderthalbfache ursprüngliche Länge sofort wieder nahezu in ihre Ausgangslage zurückkehrt, wenn sie entlastet wird. |
--- *) Unter 'organischem Lösungsmittel' ist im wesentlichen ein Gemisch aus organischen Chemikalien und Wasser zu verstehen. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2643/al24962-0.htm