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Frühere Fassungen von § 11 Weingesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 14.12.2012 BGBl. I S. 2592 |
aktuell vorher | 14.08.2010 | Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 05.08.2010 BGBl. I S. 1136 |
aktuell vorher | 24.05.2007 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 16.05.2007 BGBl. I S. 753 |
aktuell | vor 24.05.2007 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2656/al38154.htm