Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG ... Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer ... Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt ... nach § 22c Absatz 3 abzugeben ist." 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das ... 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das Bundesministerium für Ernährung, ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes ... Wort „EG-Recht" durch das Wort „EU-Recht" ersetzt. g) Die § 23a betreffende Zeile wird gestrichen. h) Nach der § 24 betreffenden Zeile wird ... 1 Nummer 1" die Angabe „Buchstabe a" gestrichen. 21. § 23a wird aufgehoben. 22. Dem § 24 werden folgende Absätze 6 und 7 ...
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