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§ 23a - Weingesetz (WeinG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 18.01.2011 BGBl. I S. 66; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 215
Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 01.09.1994; FNA: 2125-5-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 23a (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes G. v. 14. Dezember 2012 BGBl. I S. 2592 m.W.v. 20. Dezember 2012
Frühere Fassungen von § 23a Weingesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.12.2012 | Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 14.12.2012 BGBl. I S. 2592 |
aktuell vorher | 04.08.2009 | Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2416 |
aktuell | vor 04.08.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 23a Weingesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a WeinG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WeinG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2416
Artikel 1 5. WeinGÄndG
... Einheiten". j) Nach der § 23 betreffenden Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer ... Zeile wird folgende § 23a betreffende Zeile eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt ... nach § 22c Absatz 3 abzugeben ist." 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das ... 28. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: „§ 23a Verwendung mehrerer Bezeichnungen Das Bundesministerium für Ernährung, ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2592
Artikel 1 7. WeinGÄndG Änderung des Weingesetzes
... Wort „EG-Recht" durch das Wort „EU-Recht" ersetzt. g) Die § 23a betreffende Zeile wird gestrichen. h) Nach der § 24 betreffenden Zeile wird ... 1 Nummer 1" die Angabe „Buchstabe a" gestrichen. 21. § 23a wird aufgehoben. 22. Dem § 24 werden folgende Absätze 6 und 7 ...
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