interne Verweise§ 21 FPersV Ordnungswidrigkeiten (vom 18.08.2017) ... 6 Satz 1 Daten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 8a. entgegen § 2a Satz 1 oder Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder nicht oder nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher, güterkraftverkehrsrechtlicher und zulassungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1395
Artikel 1 FahrPersRuaÄndV ... bb) Nummer 8a wird wie folgt gefasst: „8a. entgegen § 2a Satz 1 oder Satz 2 eine dort genannte Unterlage nicht oder nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt ...
Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.01.2008 BGBl. I S. 54
Artikel 1 2. FPersRÄndV Änderung der Fahrpersonalverordnung ... Verschlüsselungsverfahren anzuwenden." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen Der ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Aufbewahrung von Kontrollunterlagen Der Unternehmer bewahrt die ihm oder seinen ... der neuen Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt: „8a. entgegen § 2a Unterlagen nicht oder nicht ein Jahr aufbewahrt oder nicht zur Verfügung stellt,". ...
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