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Zitierungen von § 16 Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 AKG Anspruchsschuldner
... In den Fällen der §§ 4 bis 24 ist Anspruchsschuldner der Bund. (2) Handelt es sich 1. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2675/v38410.htm