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Zitierungen von § 23 Allgemeines Kriegsfolgengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 AKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AKG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 AKG Erwerbspflicht der öffentlichen Hand bei Grundstücksbeeinträchtigungen
... nicht zuzumuten, sein Recht an dem Grundstück zu behalten, so ist § 23 entsprechend ...
§ 25 AKG Anspruchsschuldner
... In den Fällen der §§ 4 bis 24 ist Anspruchsschuldner der Bund. (2) Handelt es sich 1. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2675/v38417.htm