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Änderungen an Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.07.2020 | (Aufhebung) | § 15 Parkettlegermeisterverordnung (ParkettlMstrV) vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1078) |
06.03.2020 | Synopse gesamt oder einzeln für § 6, § 7, § 8 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Parkettlegermeisterverordnung (ParkettlMstrV)V. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1078; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2690/l.htm