§ 3 Leistungen des Heims, Rechtsverordnungen
(1) Die Heime sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen.
(2) Zur Durchführung des §
2 kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Regelungen (Mindestanforderungen) erlassen
- 1.
- für die Räume, insbesondere die Wohn-, Aufenthalts-, Therapie- und Wirtschaftsräume sowie die Verkehrsflächen, sanitären Anlagen und die technischen Einrichtungen,
- 2.
- für die Eignung der Leitung des Heims (Leitung) und der Beschäftigten.
Frühere Fassungen von § 3 HeimG
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interne Verweise§ 21 HeimG Ordnungswidrigkeiten ... oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach § 3 oder § 10 Abs. 5 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ...
§ 25a HeimG Erprobungsregelungen ... ist oder die Konzeption sie nicht erforderlich macht, oder von den Anforderungen der nach § 3 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnungen teilweise befreien, wenn dies im Sinne der Erprobung neuer ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Heimmindestbauverordnung (HeimMindBauV)neugefasst durch B. v. 03.05.1983 BGBl. I S. 550; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2346
Heimpersonalverordnung (HeimPersV)V. v. 19.07.1993 BGBl. I S. 1205; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.06.1998 BGBl. I S. 1506
Zitat in folgenden NormenPflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 19 PflegeVG Änderung des Heimgesetzes ... Gesetzes vom 21. Juli 1993 (BGBl. I S. 1257), wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt gefaßt: „§ 3 Mindestanforderungen Zur ... folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt gefaßt: „§ 3 Mindestanforderungen Zur Durchführung des § 2 kann das Bundesministerium ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenNeunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 78 9. ZustAnpV Heimgesetz ... vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818), wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Abs. 2 werden die Wörter Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter ...
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