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Frühere Fassungen von § 14 SeeFischG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.06.2021 | Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 26.05.2021 BGBl. I S. 1170 |
aktuell vorher | 29.12.2016 | Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 23.12.2016 BGBl. I S. 3188 |
aktuell vorher | 13.08.2013 | Artikel 2 Gesetz zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes vom 07.08.2013 BGBl. I S. 3118 |
aktuell vorher | 30.12.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3069 |
aktuell | vor 30.12.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2741/al174594.htm