- A.
- Gesetze
(aufgehoben)
- B.
- Rechtsverordnungen
- 1.
- Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in der jeweils geltenden Fassung
- 2.
- Berufsförderungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- 3.
- Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- 4.
- Stellenvorbehaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- 5.
- Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes *) in der jeweils geltenden Fassung
- C.
- Verwaltungsvorschriften
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum
Soldatenversorgungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung
- D.
- Richtlinien:
Richtlinien zum
Soldatenversorgungsgesetz in der Fassung vom 10. Mai 1973 (BAnz. Nr. 121 vom 4. Juli 1973), zuletzt geändert durch die Richtlinie vom 31. Oktober 1977 (BAnz. Nr. 214 vom 15. November 1977).
---
- *)
- Anm. d. Red.: Gemeint ist die "Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung nach § 84 des Soldatenversorgungsgesetzes"
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.