Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.03.2006 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Zulassung von Nitrit und Nitrat zu Lebensmitteln (NitritZulV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1, des § 9 Abs. 1 Nr. 3, 4 Buchstabe b, Nr. 5 und 6 und Abs. 3, des § 12 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3, des § 16 Abs. 1 Satz 2 und des § 19 Nr. 1 und 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945, 1946) wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft,

auf Grund des § 49 Abs. 1 Satz 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen und

auf Grund des Artikels 4 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1945)

mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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