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Zitierungen von § 23 ZFdG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZFdG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 ZFdG Sammlungen personenbezogener Daten der Zentralstelle (vom 01.10.2019)
... dass gegen diese Personen Strafverfahren zu führen sind oder 3. die Daten nach § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 erhoben ...
§ 26 ZFdG Allgemeine Befugnisse (vom 01.10.2019)
... In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten ... Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... technischer Mittel innerhalb von Wohnungen" eingefügt. c) Nach § 23 wird folgender Abschnitt eingefügt: Abschnitt 3 Präventive ... Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: 3. die Daten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 erhoben wurden." 5. In § 15 wird die Angabe § 4 Abs. ... gelten entsprechend." b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe § 23 Abs. 2" durch die Angabe § 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe § 23 Abs. 2" durch die Angabe § 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem § 27 Abs. 1 werden folgende Sätze ...
Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 417
Artikel 6 BPolBGebGEG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „ § 23 Abs. 1 Nr. 4 " durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. ... Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 " ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ... durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ... „In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. ... Gesamtschuldner. Die Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend." 4. § 32b Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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