interne Verweise§ 26 ZFdG Allgemeine Befugnisse (vom 01.10.2019) ... In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten ... Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2007 BGBl. I S. 1037
Artikel 1 ZFdGuaÄndG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes ... technischer Mittel innerhalb von Wohnungen" eingefügt. c) Nach § 23 wird folgender Abschnitt eingefügt: Abschnitt 3 Präventive ... Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: 3. die Daten nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 erhoben wurden." 5. In § 15 wird die Angabe § 4 Abs. ... gelten entsprechend." b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe § 23 Abs. 2" durch die Angabe § 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem ... In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe § 23 Abs. 2" durch die Angabe § 23 Abs. 2 bis 4" ersetzt. 18. Dem § 27 Abs. 1 werden folgende Sätze ...
Gesetz zur Einbeziehung der Bundespolizei in den Anwendungsbereich des Bundesgebührengesetzes
G. v. 10.03.2017 BGBl. I S. 417
Artikel 6 BPolBGebGEG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „ § 23 Abs. 1 Nr. 4 " durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. ... Absatz 6 Nummer 3 wird die Angabe „§ 23 Abs. 1 Nr. 4" durch die Wörter „ § 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 " ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz ... durch die Wörter „§ 23 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4" ersetzt. 2. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ... „In diesen Fällen dürfen die Zollfahndungsämter Maßnahmen nach § 23 Absatz 1 Satz 2 ergreifen. Die §§ 15 bis 20 Absatz 1 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend. ... Gesamtschuldner. Die Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. § 23 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend." 4. § 32b Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ...
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