1Hersteller von Fahrzeugen, die keine Niederlassung im Geltungsbereich dieser Verordnung haben, können einen Bevollmächtigten mit der Wahrnehmung ihrer Pflichten nach
§ 3 Absatz 1, 3 und 5,
§ 5 Absatz 1 Satz 2,
§ 9 Absatz 2 und
§ 10 beauftragen.
2Die Aufgabenerfüllung durch den Bevollmächtigten erfolgt im eigenen Namen.
3Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten beauftragen.
4Die Beauftragung nach Satz 1 hat schriftlich und in deutscher Sprache zu erfolgen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 3 AltfahrzeugV Rücknahmepflichten (vom 01.01.2021) ... vom Letzthalter zurückzunehmen. Satz 1 gilt im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a für den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass alle Altfahrzeuge der Marke des ... sind. Die Hersteller von Fahrzeugen oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a die Bevollmächtigten müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung ... einen anerkannten Demontagebetrieb, der vom Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a vom Bevollmächtigten zur Rücknahme bestimmt worden ist, unentgeltlich ...
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2451
Artikel 1 3. AltfahrzeugVÄndV Änderung der Altfahrzeug-Verordnung ... Sätze ersetzt: „Satz 1 gilt im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a für den Bevollmächtigten mit der Maßgabe, dass alle Altfahrzeuge der Marke des ... sind. Die Hersteller von Fahrzeugen oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a die Bevollmächtigten müssen die in Satz 1 bezeichneten Altfahrzeuge ab Überlassung ... einen anerkannten Demontagebetrieb, der vom Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 10a vom Bevollmächtigten zur Rücknahme bestimmt worden ist, unentgeltlich ... dessen Bevollmächtigter" eingefügt. 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Bevollmächtigung Hersteller von ... 8. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Bevollmächtigung Hersteller von Fahrzeugen, die keine Niederlassung im ...