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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.08.2021 aufgehoben
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§ 1 - Biozid-Zulassungsverordnung (ChemBiozidZulV)
Artikel 1 V. v. 04.07.2002 BGBl. I S. 2514; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3706
Geltung ab 09.07.2002; FNA: 8053-6-28 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 09.07.2002; FNA: 8053-6-28 Sonstige Vorschriften
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§ 1 Anwendungsbereich, Zweck
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Diese Verordnung gilt für
- 1.
- die Zulassung von Biozid-Produkten nach § 12a Satz 1 und § 12c des Chemikaliengesetzes,
- 2.
- die Feststellung zum Entfallen der Zulassungsbedürftigkeit nach § 12a Satz 2 Nr. 4 des Chemikaliengesetzes,
- 3.
- die Registrierung von Biozid-Produkten nach § 12f des Chemikaliengesetzes,
- 4.
- die Anerkennung ausländischer Zulassungen und Registrierungen nach § 12g des Chemikaliengesetzes,
- 5.
- die Prüfung von Biozid-Wirkstoffen nach § 12h des Chemikaliengesetzes,
- 6.
- die Vorlage von Unterlagen einschließlich Aufzeichnungen und Mitteilung von Änderungen in Fällen wissenschaftlicher oder verfahrensorientierter Forschung und Entwicklung nach § 12i Abs. 2 des Chemikaliengesetzes,
- 7.
- die Genehmigung von Versuchen, bei denen es zu einer Freisetzung in die Umwelt kommen kann, nach § 12i Abs. 3 des Chemikaliengesetzes,
- 8.
- die Mitteilung von Änderungen und neuen Erkenntnissen nach § 16f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Chemikaliengesetzes.
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Zitierungen von § 1 ChemBiozidZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ChemBiozidZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ChemBiozidZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ChemBiozidZulV Allgemeine Vorschriften zur Vorlage von Unterlagen (vom 26.08.2006)
... Unterlagen, die der Zulassungsstelle in einem der in § 1 genannten Verfahren vorzulegen sind, sind bei der Zulassungsstelle in jeweils vier gleichen ... erforderlich ist. (2) Anträge und Unterlagen, die eines der in § 1 genannten Verfahren einleiten, müssen Angaben über Namen und Anschrift des ...
§ 3 ChemBiozidZulV Vorlage von Prüfnachweisen, Prüfmethoden
... Bei Vorlage von Prüfnachweisen in einem der in § 1 genannten Verfahren hat der Antragsteller oder Mitteilungspflichtige schriftlich zu erklären, ... Stellen beizufügen. (2) Prüfungen im Rahmen von Verfahren nach § 1 Nr. 1, 3 und 5 sind nach den in Anhang V der Richtlinie 67/548/EWG in ihrer jeweils jüngsten ...
§ 6 ChemBiozidZulV Proben
... den Antragstellern und Mitteilungspflichtigen der in § 1 genannten Verfahren kann die Zulassungsstelle bis zum Zeitpunkt der Versagung oder des Ablaufs der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2828/a40007.htm