interne Verweise§ 5 PAO Zugang zum Beruf des Patentanwalts (vom 01.08.2022) ... Zur Patentanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer nach Absatz 2 oder nach § 10a Absatz 4 die Befähigung für den Beruf des Patentanwalts erlangt hat oder über eine ...
§ 12 PAO Ausbildungs- und Prüfungsordnung (vom 01.08.2022) ... Vorschriften über die Einzelheiten der Ausbildung und Prüfungen (§§ 6 bis 11) zu erlassen, insbesondere über den Beginn und Gang der Ausbildung auf dem Gebiet des ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 36 PatAnwAPrV Zulassungsantrag (vom 01.08.2022) ... zugelassen, wer die Voraussetzungen der §§ 6 und 7 der Patentanwaltsordnung oder des § 10a der Patentanwaltsordnung erfüllt. (2) Die Zulassung zur Prüfung ist schriftlich beim ... der Prüfungsorganisation eine Teilnahme noch zulässt. (5) Wer nach § 10a der Patentanwaltsordnung zur Prüfung zugelassen werden will, muss den Zulassungsantrag spätestens sechs Monate ...
§ 54 PatAnwAPrV Erste Wiederholungsprüfung (vom 01.08.2022) ... nach Anhörung des Prüflings zu entscheiden. (4) Bei Prüflingen nach § 10a der Patentanwaltsordnung tritt an die Stelle der weiteren Ausbildung nach Absatz 3 eine weitere praktische Tätigkeit ...
§ 57 PatAnwAPrV Darlehensanspruch (vom 01.08.2022) ... Unterhaltsdarlehen zu gewähren. Dies gilt nicht für Prüflinge, die nach § 10a der Patentanwaltsordnung zur Prüfung zugelassen sind. (2) Ein Antrag nach Absatz 1 ist schriftlich beim ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... c) Nach der Angabe zu § 10 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Patentsachbearbeiter". d) In der Angabe zu § 30 werden die Wörter ... In Absatz 1 Satz 1 werden nach der Angabe „Absatz 2" die Wörter „oder nach § 10a Absatz 4" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... Deutsche Patent- und Markenamt" ersetzt. 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Patentsachbearbeiter (1) Abweichend von ... 11. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Patentsachbearbeiter (1) Abweichend von § 10 Absatz 2 kann zur Prüfung auch ...
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