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Zitierungen von § 52o PAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52o PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 52c PAO Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe (vom 16.03.2023)
... Ausübung des jeweiligen nichtpatentanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 52d bis 52p gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... § 52n Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung § 52o Patentanwaltsgesellschaft § 52p Bürogemeinschaft". j) In ... kann die Ausübung des jeweiligen nichtpatentanwaltlichen Berufs treten. Die §§ 52d bis 52p gelten nur für Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des ... mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen. § 52o Patentanwaltsgesellschaft Berufsausübungsgesellschaften, bei denen ...
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