interne Verweise§ 21 PAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021) ... 2. nicht binnen drei Monaten eine ihm bei der Befreiung nach § 26 Absatz 3 oder § 27 Absatz 2 gemachte Auflage erfüllt; 3. nicht binnen drei Monaten, nachdem er von der ... nachdem er von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden (§ 26 Absatz 3, § 27 Absatz 2 ) oder der bisherige Zustellungsbevollmächtigte weggefallen ist, einen ...
§ 29 PAO Patentanwaltsverzeichnis, Verordnungsermächtigung (vom 26.10.2024) ... 9. in den Fällen des § 26 Absatz 3 Satz 1 oder des § 27 Absatz 2 Satz 1 den Inhalt der Befreiung. (4) Die Patentanwaltskammer trägt in ihr Verzeichnis zu ... Vertretung, des Abwicklers oder des Zustellungsbevollmächtigten; 13. im Fall des § 27 Absatz 2 den Inhalt der Befreiung. (5) Die Eintragungen zu einem Patentanwalt und ...
§ 52h PAO Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler (vom 01.08.2022) ... 2. nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem sie nach § 52l Absatz 4 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden ist oder ein bisheriger ... bestellt, nachdem a) sie nach § 59l Absatz 4 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden ist oder b) ein ...
§ 52l PAO Kanzlei der Berufsausübungsgesellschaft (vom 01.08.2022) ... Patentanwalt tätig ist. (2) § 26 Absatz 2 und die §§ 27 und 28 sind entsprechend anzuwenden. (3) Berufsausübungsgesellschaften, ... Patentanwalt tätig ist. Für die Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 gelten § 27 Absatz 2 und 3 sowie § 28 ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 2 EuPAG Entscheidung über den Antrag ... vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Bescheinigung und wird nach den §§ 13 bis 34 und 41b bis 41d Absatz 1, 4 und 5 der Patentanwaltsordnung von der Patentanwaltskammer zur ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung ... 2. nicht binnen drei Monaten eine ihm bei der Befreiung nach § 26 Absatz 3 oder § 27 Absatz 2 gemachte Auflage erfüllt; 3. nicht binnen drei Monaten, nachdem er von ... er von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden (§ 26 Absatz 3, § 27 Absatz 2) oder der bisherige Zustellungsbevollmächtigte weggefallen ist, einen ... werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist." 13. § 27 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) ... die der Patentanwalt mitgeteilt hat, in den Fällen des § 26 Absatz 3 oder des § 27 Absatz 2 der Inhalt der Befreiung, die Anschrift von Zweigstellen sowie bestehende Berufs- und ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... durch die Wörter „im Deutschen Patent- und Markenamt" ersetzt. 14. § 27 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Der Patentanwalt darf auch in anderen Staaten ... Vertretung, des Abwicklers oder des Zustellungsbevollmächtigten; 13. im Fall des § 27 Absatz 2 den Inhalt der Befreiung." d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und in Satz 1 ... 2. nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem sie nach § 52l Absatz 4 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden ist oder ein bisheriger ... bestellt, nachdem a) sie nach § 59l Absatz 4 in Verbindung mit § 27 Absatz 2 von der Pflicht, eine Kanzlei zu unterhalten, befreit worden ist oder b) ein ... Patentanwalt tätig ist. (2) § 26 Absatz 2 und die §§ 27 und 28 sind entsprechend anzuwenden. (3) Berufsausübungsgesellschaften, die ... Patentanwalt tätig ist. Für die Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 gelten § 27 Absatz 2 und 3 sowie § 28 entsprechend. § 52m Berufshaftpflichtversicherung ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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