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Zitierungen von § 39a PAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39a PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39c PAO Inanspruchnahme von Dienstleistungen (vom 09.11.2017)
... zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 39a Absatz 2 Satz 1 bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. ...
§ 52d PAO Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit (vom 26.10.2024)
... im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung nach § 3 bekannt geworden ist. § 39a Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Vorschriften über Tätigkeitsverbote nach § ... 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Vorschriften über Tätigkeitsverbote nach § 39a Absatz 4 Satz 2 bis 6 und nach § 155a Absatz 2 und 3 gelten für Gesellschafter, die Angehörige eines in ...
§ 52e PAO Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 26.10.2024)
... Die §§ 39 bis 40, § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 ...
§ 71 PAO Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen (vom 01.08.2021)
... gilt in Bezug auf Angelegenheiten, die der Verschwiegenheitspflicht des Patentanwalts nach § 39a Absatz 2 unterliegen, § 39c Absatz 1 bis 4, 7 und 8 ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 16 EuPAG Rechte und Pflichten (vom 01.08.2022)
... den Vorschriften des Dritten Teils der Patentanwaltsordnung gelten nur die §§ 39, 39a Absatz 1 bis 5 , §§ 39b, 39c, 41, 45b und 51. § 18 Absatz 2 bleibt ... 52a der Patentanwaltsordnung erlassenen Berufsordnung gelten, soweit sie die §§ 39, 39a Absatz 1 bis 5 , §§ 39b, 41 und 49a Absatz 1 der Patentanwaltsordnung näher ...
Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung (PatAnwAPrV)
V. v. 22.09.2017 BGBl. I S. 3437; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
§ 31 PatAnwAPrV Nebentätigkeiten (vom 01.08.2022)
... mit der Pflicht nach § 23 Absatz 1 Satz 1 oder ein Interessenwiderstreit im Sinne des § 39a Absatz 4 bis 6 und des § 41 der Patentanwaltsordnung entstehen, so haben Bewerberinnen und Bewerber dies dem ... mit ihrer Pflicht nach § 23 Absatz 1 Satz 1 oder in einen Interessenwiderstreit im Sinne des § 39a Absatz 4 bis 6 und des § 41 der Patentanwaltsordnung bringen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 18 NotBRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... der Vertretung, des Abwicklers oder des Zustellungsbevollmächtigten;". 12. In § 39a Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „schriftlicher Form" durch das Wort „Textform" ... gilt in Bezug auf Angelegenheiten, die der Verschwiegenheitspflicht des Patentanwalts nach § 39a Absatz 2 unterliegen, § 39c Absatz 1 bis 4, 7 und 8 sinngemäß." 29. § ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Personen und für das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung." 18. § 39a wird wie folgt geändert: a) Absatz 4 wird durch die folgenden Absätze 4 bis ... im Zusammenhang mit der Beratung und Vertretung nach § 3 bekannt geworden ist. § 39a Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Vorschriften über Tätigkeitsverbote nach § ... 2 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Die Vorschriften über Tätigkeitsverbote nach § 39a Absatz 4 Satz 2 bis 6 und nach § 155a Absatz 2 und 3 gelten für Gesellschafter, die Angehörige eines in ... 52e Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (1) Die §§ 39 bis 40, § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 ...
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 13 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 5 AnwDienstlG Änderung der Patentanwaltsordnung
... „§ 39c Inanspruchnahme von Dienstleistungen". 2. Dem § 39a Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Der Patentanwalt hat die von ihm ... zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 39a Absatz 2 Satz 1 bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... Erster Abschnitt Allgemeines § 39 Allgemeine Berufspflicht § 39a Grundpflichten § 39b Werbung § 40 Mitteilung der Ablehnung eines ...
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