Zitierungen von § 41a PAO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41b PAO Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... nach § 14 vorliegt und 3. die Tätigkeit den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. Die Zulassung nach Satz 1 kann für mehrere ...
§ 41c PAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. § 41b Absatz 2 gilt entsprechend. Entgegen Satz 2 ist die ...
§ 155 PAO Beratung und Vertretung von Dritten (vom 18.05.2017)
...  (3) Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2 gelten nicht für Syndikuspatentanwälte ( § 41a Absatz 2 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
§ 53 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger (vom 13.11.2024)
... (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und Syndikuspatentanwälte ( § 41a Absatz 2 der Patentanwaltsordnung ) gilt dies vorbehaltlich des § 53a nicht hinsichtlich dessen, was ihnen in dieser Eigenschaft ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 4 SyndAnwNRG Änderung der Strafprozessordnung
... (§ 46 Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung) und Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2 der Patentanwaltsordnung) gilt dies vorbehaltlich des § 53a nicht hinsichtlich ...
Artikel 6 SyndAnwNRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a ... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a Angestellte Patentanwälte; ... § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte (1) Patentanwälte ... nach § 14 vorliegt und 3. die Tätigkeit den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. Die Zulassung nach Satz 1 kann für mehrere ... oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. § 41b Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Werden nach ... „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2)." 3. Nach § 155 wird folgender § 155a eingefügt:  ...

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Patentanwalt auch ohne Einwilligung der betroffenen Person offenbart werden." 20. § 41a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... 40 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags § 41 Tätigkeitsverbote § 41a Angestellte Patentanwälte und Syndikuspatentanwälte § 41b Zulassung als ...


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