interne Verweise
Zitat in folgenden NormenStrafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 07.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 351
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 6 SyndAnwNRG Änderung der Patentanwaltsordnung ... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a ... ist, wird wie folgt geändert: 1. § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a Angestellte Patentanwälte; ... § 41a wird durch die folgenden §§ 41a bis 41d ersetzt: „§ 41a Angestellte Patentanwälte; Syndikuspatentanwälte (1) Patentanwälte ... nach § 14 vorliegt und 3. die Tätigkeit den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. Die Zulassung nach Satz 1 kann für mehrere ... oder die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen des § 41a Absatz 2 bis 5 entspricht. § 41b Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Werden nach ... „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Syndikuspatentanwälte (§ 41a Absatz 2)." 3. Nach § 155 wird folgender § 155a eingefügt: ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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