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Zitierungen von § 50 PAO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 PAO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 41c PAO Erlöschen und Änderung der Zulassung als Syndikuspatentanwalt (vom 01.08.2022)
... eine amtlich beglaubigte Abschrift des geänderten Arbeitsvertrags beizufügen. § 50 gilt ...
§ 52e PAO Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft (vom 26.10.2024)
... § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ...
§ 52g PAO Zulassungsverfahren; Anzeigepflicht (vom 26.10.2024)
... Nachweise einschließlich des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung verlangen. § 50 gilt entsprechend. (2) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung kann ...
§ 76 PAO Aufgaben des Schatzmeisters
... so hat der Schriftführer die Rechte und Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 sowie aus § 50 Abs. 4 und § 77 Abs. ...
§ 108 PAO Antrag des Patentanwalts auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens (vom 01.08.2022)
... Wegen eines Verhaltens, wegen dessen Zwangsgeld angedroht oder festgesetzt worden ist ( § 50 ) oder das der Vorstand der Patentanwaltskammer gerügt hat (§ 70), kann das Mitglied den ...
§ 148 PAO Gerichtskosten (vom 23.01.2024)
... auf Entscheidung des Landgerichts gegen die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds ( § 50 Abs. 3 ) werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage 2 zu diesem Gesetz erhoben. ...
Anlage 2 PAO (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis (vom 23.01.2024)
... gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 50 Abs. 3 PAO : Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 160,00 EUR ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland (EuPAG)
Artikel 5 G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121, 1137; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 18 EuPAG Aufsicht
... einzelnen Mitgliedern des Vorstands übertragen. (2) § 49 Absatz 1, die §§ 50 und 69 Absatz 3 sowie die §§ 70, 70a, 144a, 148, 150a und 151 der Patentanwaltsordnung ...
§ 19 EuPAG Berufsgerichtsbarkeit und Mitteilungspflichten (vom 01.08.2022)
... Für Zustellungen in berufsgerichtlichen Verfahren und in Verfahren nach den §§ 49, 50 , 70 und 70a der Patentanwaltsordnung gilt § 10 des Gesetzes über die Tätigkeit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 21 2. JustizModG Änderung der Patentanwaltsordnung
... Entscheidung des Landgerichts gegen die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds (§ 50 Abs. 3) werden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz ... Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 50 Abs. 3 der Patentan- waltsordnung: Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen ...
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2517
Artikel 6 SyndAnwNRG Änderung der Patentanwaltsordnung
... öffentlich beglaubigte Abschrift des geänderten Arbeitsvertrags beizufügen. § 50 gilt entsprechend. § 41d Besondere Vorschriften für ...
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung
... § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) ... geeigneter Nachweise einschließlich des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung verlangen. § 50 gilt entsprechend. (2) Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung kann ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 4 AnwBerRÄndG Änderung der Patentanwaltsordnung
... können auch für die Kanzlei und weitere Kanzleien" ersetzt. 21. § 50 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 4 wird wie folgt gefasst: ... 27. In § 52m Absatz 2 werden die Wörter „§ 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ... 46 sowie die §§ 49 bis 52 und" durch die Wörter „die §§ 46, 49 bis 52 und 52b sowie" ersetzt. 28. § 53 wird wie folgt gefasst: ...
Anlage 2 AnwBerRÄndG (zu Artikel 4 Nummer 58)
... § 49 Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Patentanwaltskammer § 50 Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten § 51 Einsicht in die ...
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