interne Verweise§ 70 PAO Rügerecht des Vorstands (vom 01.08.2022) ... 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 97 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 . Die erste Anhörung des Patentanwalts unterbricht die Verjährung ebenso wie ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 3 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsordnung ... Leitungspersonen § 95b Rechtsnachfolger". l) Die Angaben zu den §§ 97 und 97a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 97 Verjährung ... zu den §§ 97 und 97a werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 97 Verjährung von Pflichtverletzungen § 97a Rüge und berufsgerichtliche ... 97b, 102a und 102b gelten entsprechend. Für die Verjährung und deren Ruhen gilt § 97 Absatz 1 Satz 1 und 3 sowie Absatz 2 . Die erste Anhörung des Patentanwalts unterbricht die Verjährung ebenso wie die erste ... nach § 3." c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. 49. Die §§ 97 und 97a werden durch die folgenden §§ 97 bis 97b ersetzt: ... Absatz 2 wird Absatz 3. 49. Die §§ 97 und 97a werden durch die folgenden §§ 97 bis 97b ersetzt: „§ 97 Verjährung von Pflichtverletzungen ... 97 und 97a werden durch die folgenden §§ 97 bis 97b ersetzt: „ § 97 Verjährung von Pflichtverletzungen (1) Die Verfolgung einer Pflichtverletzung ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
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